Erbrachte Kanaleinmündungsabgabe Gebühren berücksichtigen
Bei einen bereits angeschlossenen Objekt an die Kanalanlage sollte eine bereits erbrachte Leistung in Form einer einer Gebühr berücksichtigt werden.
Die Kanaleinmündungsabgabe ergibt sich aus der Multiplikation der Berechnungsfläche mit dem in der Kanalabgabenordnung festgesetzten Einheitssatz.
Außer dieser Abgabe, welcher als Sonderabgabe deklariert wird, dürfen von der Gemeinde aus dem Titel des Anschlusses keine anderen Geld- oder Naturalleistungen verlangt werden.
Ordnungsgemäße Kanalabgabenordnung berechnen
- Einmalige vorgeschriebene Kanaleinmündungsabgabe ist als Gebühr zu entrichten
- Bemessung der Berechnungsflächen dieser Abgabe ist ein Wesentlicher Bestandteil
- Diskussionen hinsichtlich der Bemessung zur Berechnung dieser Gebühr
- Erbrachte Leistung in Form einer einer Gebühr bei angeschlossenen Objekt ist zu berücksichtigen
- Büro für Energieberatung überprüft die entsprechende vorgeschriebene Gebühr
- Erfolgreiche Zusammenarbeit mit Gemeinden, Wirtschaftstreuhänder sowie Rechtsanwälten zur ordnungsgemäßen Kanalabgabenordnung
Kontakt
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Ihr Mag. Dr. Martin Dirnbacher,
Geschäftsführer